1. Gesetzliche Grundlagen & Beschränkungen
Kein offenes Auslegen: Rattengift darf niemals offen ausgelegt werden. Es muss zwingend in manipulationssicheren Köderstationen (Köderschutzboxen) platziert werden. Diese Boxen müssen so konstruiert sein, dass sie nicht von Kindern, Haustieren oder Nicht-Ziel-Tieren geöffnet werden können und das Gift vor Verschleppung oder Witterung schützen.
