Falls Interesse besteht, hier der erste Koalitionsvertrag von 1961, mit dem auch der im Grundgesetz gar nicht vorgesehene "Koalitionsausschuss" der Parteivorsitzenden gegründet wurde. Und mit dem die Mitglieder des Bundestages - der Legislative - einer strikten Top-Down-Fraktionsdisziplin unterworfen wurden, die ganz klar Artikel 38 GG widerspricht!
Dort heißt es ausdrücklich:
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Seit 1961 wird die parlamentarische Demokratie unseres Grundgesetzes immer weiter mimetisch ausgehöhlt. Und leider hat das Bundesverfassungsgericht (die Judikative) bislang entschieden, nicht auf Seite der Abgeordneten einzugreifen - da diese ja "de jure" noch alle Rechte haben und sich gegen die Vorherrschaft der Parteivorsitzenden selbst wehren könnten...
https://scilogs.spektrum.de/natur-des-glaubens/der-bundes-koalitionsvertrag-von-1961-als-abweg-vom-grundgesetz/