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2026-07-04 03:52:50 UTC

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Jetzt hört man seit langer #Zeit viele #Stimmen von #Bitcoin #Aficionados in Bezug auf die kommende #Kryptosteuer

Ja, ich stimme euch zu - es ist eine #Unverschämtheit

Das ist aber nur eine von #Unzähligen !

Ich habe die #KI befragt, wie sich die #Spekulationsfrist bei #Aktien in #Deutschland entwickelte und nach oben #eskalierte bis zu deren #Abschaffung

Hier das Ergebnis:

„Die drei Phasen der Spekulationsbesteuerung

1. Bis 31. März 1999 — Spekulationsfrist von 6 Monaten

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG galt für private Aktienverkäufe eine Spekulationsfrist von sechs Monaten. Werden die Aktien innerhalb dieser Frist wieder veräußert, unterlagen die Gewinne der regulären Einkommensteuer (nach persönlichem Steuersatz). Wurden sie dagegen länger als sechs Monate gehalten, blieben die Kursgewinne komplett steuerfrei.

2. April 1999 bis 31. Dezember 2008 — Verlängerung auf ein Jahr

Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde die Spekulationsfrist für Aktien auf zwölf Monate verlängert. Diese Neuregelung galt ab dem Veranlagungszeitraum 1999, jedoch nur für Papiere, die nach dem 31. März 1999 erworben wurden.

Interessantes Detail: Das Gesetz versuchte, die längere Frist auch rückwirkend auf Aktien anzuwenden, die bereits vor dem Stichtag gekauft worden waren. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Rückwirkung in seinem Urteil vom 7. Juli 2010 jedoch für verfassungswidrig — für vor April 1999 erworbene Papiere blieb also die alte Sechs-Monats-Frist maßgeblich.

3. Ab 1. Januar 2009 — Wegfall durch die Abgeltungsteuer

Mit Einführung der Abgeltungsteuer (im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008) zum 1. Januar 2009 wurde die Spekulationsfrist für Aktien vollständig abgeschafft. Seither sind alle Kursgewinne aus Aktiensverkäufen — unabhängig von der Haltedauer — mit einem pauschalen Steuersatz von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belegt. Der Vorteil für Anleger: Der persönliche Steuersatz spielt keine Rolle mehr, die Steuer wird direkt an der Quelle (durch die Bank) einbehalten und gilt als abgegolten.

Wichtig: Bestandsschutz für Alt-Bestände

Für Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, gilt die alte Spekulationsfrist von einem Jahr jedoch weiterhin. Das bedeutet: Wer solche Alt-Papiere heute noch hält und sie nach Ablauf eines Jahres verkauft, zahlt auf die Kursgewinne weiterhin keine Steuer. Diese Grandfathering-Regel ist steuerlich sehr attraktiv und sorgt bis heute für unterschiedlichessteuerliche Behandlung je nach Kaufdatum.“

Nun ja - und hier kommt meine #Kritik an der #Bitcoin #Szene ins #Spiel :

Ihr kritisiert die #Steuer auf #Bitcoin und unterliegt dabei einem „Tunnelblick“!

Auch die #Aktie ist ein wichtiges #Finanzinstrument welches über #Märkte den #Motor der #Wirtschaft am Laufen hält und auch dort investieren #Anleger ihr bereits versteuertes #Geld (z. B. als partiellen Teil zur #Altersvorsorge ).

Derartige #Steuern sind in ihrer #Gesamtheit schädlich und führen zur #Zerstörung der #Innovationskraft und der #Märkte

Wir sind doch in #EU #Europa und ganz #speziell in #Deutschland #Zeitzeugen des #Niederganges der #Wirtschaft

Und ich sage euch woran dies liegt - am fehlenden #Mut der #Menschen - der #Selbstzufriedenheit und der #fehlenden #Bereitschaft zur #Eigenverantwortung und zu guter letzt an einer .#bedingungslosen #Politgläubigkeit

Denkt mal darüber nach!